whistleblowing

Interne Meldestelle für Hinweise

Unter Whistleblowing versteht man die Meldung von Fehlverhalten, das im Zusammenhang mit der Arbeit des Whistleblowers geschieht. Das interne Meldesystem dient der Bekämpfung von Korruption und anderen unerwünschten Verhaltensweisen, die dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen.

Was sind die Aufgaben des Reporters?

Angesichts der Umstände und Informationen sollte der Hinweisgeber zum Zeitpunkt der Einreichung der Meldung guten Grund zu der Annahme haben, dass die gemeldeten oder veröffentlichten Tatsachen authentisch und wahr sind. Es ist daher nicht möglich, wissentlich falsche Tatsachen zu melden. Ein solches Verhalten kann sanktioniert werden.

Der Hinweisgeber sollte bei der Beschaffung von Dokumenten, die den gemeldeten Sachverhalt dokumentieren, kein Verhalten an den Tag legen, das den Charakter einer Straftat haben könnte. Gleichzeitig sollte er im öffentlichen Interesse und nach Treu und Glauben handeln, dass die Meldung auf glaubwürdigen Tatsachen und Umständen beruht.

Der Hinweisgeber sollte erkennen können, auf welchen Bereich sich die rechtswidrige Handlung bezieht, und gleichzeitig überlegen, welche nachprüfbaren Informationen über die gemeldete rechtswidrige Tat dokumentiert werden können. Hochwertige und überprüfbare Dokumente können die Art und Weise, wie Meldungen untersucht werden, positiv beeinflussen.

Die autorisierte Person für den Empfang und die Bearbeitung von Meldungen ist Alena Pytlíková (Whistleblowing-Vertreterin).

Die Anzeige kann von einer natürlichen Person erfolgen und muss folgende Angaben enthalten:

Eine mögliche rechtswidrige Handlung, die im Falle einer Ordnungswidrigkeit die Merkmale einer Straftat aufweist, oder gegen eine gesetzliche Regelung oder eine Regelung der Europäischen Union für gesetzlich bestimmte Bereiche verstößt, von deren Begehung der Hinweisgeber im Zusammenhang mit der Arbeit oder einer ähnlichen Tätigkeit erfahren hat.

Was versteht man unter Arbeit oder einer ähnlichen Tätigkeit?

  • Anstellung,
  • Service,
  • Selbstständigkeit,
  • Ausübung von Rechten, die mit der Beteiligung an einer juristischen Person verbunden sind,
  • Ausübung der Funktion eines Mitglieds eines Organs einer juristischen Person („gewähltes Organ“),
  • Verwaltung von Treuhandfonds,
  • ehrenamtliche Tätigkeit,
  • Berufspraxis, Praktikum, oder
  • Erfüllung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag über Lieferungen, Dienstleistungen oder ähnliche Leistungen.

Auch die Bewerbung um eine Anstellung oder eine ähnliche Tätigkeit fällt unter den Begriff der Arbeit oder ähnlichen Tätigkeit.

Hinweisgeberschutz

In diesem System ist das Verfahren zur Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden so gestaltet, dass die Identität des Hinweisgebers nicht preisgegeben wird. Nur die für Beschwerden zuständige Person hat das Recht, die Identität des Hinweisgebers und den Inhalt der Meldung zu erfahren. Diese Person ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und muss die Vertraulichkeit des Inhalts während der gesamten Untersuchung und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wahren.

Hatte der Hinweisgeber bei der Meldung berechtigte Gründe, die Informationen für wahr zu halten (keine wissentlich falschen Angaben), kann er sich auf den Schutz nach der Richtlinie (EU) berufen. Die wichtigste Schutzmaßnahme ist das Verbot von Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber und andere Personen.

Was kann als Vergeltung angesehen werden?

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
  • Nichtverlängerung des Arbeitsverhältnisses,
  • Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz,
  • Diskriminierung,
  • Kürzung des Gehalts,
  • und weitere Maßnahmen, die den Hinweisgeber benachteiligen könnten.

Vorgehensweise nach der Benachrichtigung

  1. Prüfung der Meldung: Die zuständige Person bewertet, ob die Meldung die Bedingungen für die Verarbeitung gemäß der Richtlinie (EU) erfüllt, und teilt dies innerhalb von 7 Tagen mit.
  2. Untersuchung: Die Angaben werden überprüft, und bei Bestätigung werden geeignete Maßnahmen ergriffen, wie z. B. die Weiterleitung an zuständige Behörden.
  3. Rückmeldung: Innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Meldung wird der Hinweisgeber über das Ergebnis und die Maßnahmen informiert.

Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?

  • Telefonisch: +420 603 328 447, +420 568 839 107 (es wird ein schriftliches Protokoll erstellt)
  • E-Mail: oznamovatel@alsico.cz
  • Persönlich: Nach Vereinbarung telefonisch oder per E-Mail.